Verknüpfen von Verordnungen mit Verträge

Verknüpfen von Verordnungen mit Verträge


Mit der Funktion "Verknüpfen von Verordnungen und Verträge" können Sie eine Verordnung mit einen bestehenden Vertrag verbinden und vorbelegen, welche Aktion bei Beendigung der Verordung am Vertrag vorgenommen werden soll.

Die Verknüpfung können Sie aktivieren, indem Sie im Bearbeitungsmodus der Verordnung (Stammdaten --> Verordnung [ändern]) den entsprechenden Vertrag auswählen (Vertrag vorher anlegen).

Dann hinterlegen Sie, ob sich mit Ablauf der Verordnung der Beitrag um einen bestimmten Betrag erhöht oder der Vertrag beendet werden soll (sofort oder zum Ende des Monats). Sollte eine Folgeverordnung vorliegen, kann die Verknüpfung mit dem Vertrag auch auf diese automatisch übertragen werden (Kästchen aktivieren).


Wenn Sie also Zusatz-Mitgliedschaften in Kombination mit Rehasport oder Nachlässe auf bestehende Mitgliedschaften anbieten, dann wird Ihnen diese Funktion viel Aufwand ersparen.