Verlängerungen von Verordnungen richtig bearbeiten

1. Verlängerung anlegen

2. Coronabedingte Verlängerung anlegen (betrifft VO zwischen 16.3.2020 - 30.9.2021)


zu 1) Verlängerungen von VO

Wenn eine VO verlängert werden soll, muss eine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse über die Dauer der Verlängerung vorliegen. Diese Verlängerung muss als neue Verordnung mit den noch offenen Resteinheiten der Ausgangs-VO in myYOLO eingepflegt werden. Das ist wichtig für die spätere Abrechnung. Die Verlängerung muss zur Abrechnung mit eingereicht werden.


Wie wird die Verlängerung angelegt?

Die Verlängerung muss mit demselben "Rezeptausstellungsdatum" und "Beginn Genehmigungsdatum" angelegt werden, wie dessen Ausgangs-VO, weil die Zuordnung bei der Abrechnung sonst nicht erfolgen kann und eine Absetzung droht. Nehmen Sie die Resteinheiten der Ausgangs-VO und tragen diese in das Feld [Dauer] ein. Wird die VO z.B. um 12 Monate verlängert, schlagen sie diese Anzahl auf die Dauer der Ausgangs-VO auf.

Beispiel:

Ihr Patient hat eine Ausgangs-VO vom 1.1.2021 (Rezeptausstellung), 3.1.2021 (Beginn) bis 30.6.2022, also für 18 Monate, mit 50 Einheiten. Er erhält eine Verlängerung um 6 Monate bis zum 31.12.2022, trainiert hat er auf die Ausgangs-VO 30 Mal.  Sie legen nun die Verlängerung als neue VO mit folgenden Daten an:  1.1.2021 (Rezeptausstellung), 3.1.2021 (Beginn) und tragen die verbleibenden 20 Übungseinheiten ein und addieren die 6 Monate Verlängerung zu den ursprünglichen 18 Monaten = 24 Monate.

Beenden Sie dann die Ausgangs-VO und stellen Sie sicher, dass die gebuchten Übungseinheiten auf die Verlängerung gebucht werden. Legen Sie bei der Abrechnung die Verlängerung mit bei.


Achtung! Stimmt das Enddatum der VO nach dieser Prozedur nicht mit dem Enddatum auf der Verlängerung überein, muss der errechnete Verlängerungszeitraum in myYOLO so gewählt werden, dass er über das konkrete Enddatum geht. 

Beispiel: Auf der Verlängerung wird als Enddatum der 10.10.2023 genannt. In myYOLO ergibt die Addition der Verlängerung aber ein Enddatum 30.9. . Dann wird der Verlängerungszeitraum 1 Monat länger gewählt und fällt nun auf den 29.10.2023. Jetzt wird das "aussergewöhnliche Ende" auf den 10.10.2023 gesetzt. Auf der Anzeige in der Stammdate wird allerdings immer das errechnete Datum angezeigt, nicht das aussergewöhnliche Ende. 



Zu 2) Coronabedingte Verlängerungen von VO 2020/21

Die Krankenkassen hatten aufgrund der COVID-19-Pandemie eine einmalige Verlängerungen von  Reha-Verordnungen um 6 Monate bekannt gegeben, welche zum Zeitpunkt 16.03.2020 noch gültig waren und/oder bis einschließlich 30.09.2021 bewilligt werden.

Für diese Verlängerungen für VO, die diesen Kriterien entsprechen, benötigen Sie keine Bestätigung der Krankenkasse. Falls Sie noch VO haben, die in diesen Zeitraum fallen, aber bisher NICHT verlängert wurden, können Sie das in den angelegten VO  ändern.

Ist eine VO beispielsweise mit 50 Einheiten in 18 Monaten angelegt, schlagen Sie die 6 Monate auf die 18 Monate drauf und legen diese mit 50 Einheiten in 24 Monaten an.