Möchten Sie eine Verordnung der Deutschen
Rentenversicherung einpflegen, so müssen Sie einige Punkte beachten
1. Die Deutsche Rentenversicherung verwendet als
Verordnung nicht die KV56 sondern Ihre eigene Verordnung G850.
2. Die Deutsche Rentenversicherung nutzt immer einen Beinamen z.B.: Deutsche Rentenversicherung Bund, Nord, Berlin-Brandenburg uvm wichtig hierbei ist, dass Sie die richtige Deutsche Rentenversicherung bestimmen und innerhalb der myYOLO Software über den Button [Krankenkasse] einpflegen.
3. Die Deutsche Rentenversicherung gibt Ihre Kostenträgererkennung an, somit können Sie die Deutsche Rentenversicherung nicht über die Krankenkassennummer suchen! Sondern nur über den Krankenkassennamen.
4. Des Weiteren gibt die Deutsche Rentenversicherung
Ihnen nicht an, über wie viele Einheiten die Verordnung verfügt. Lediglich,
rechnerisch ist es Wichtig, dass Sie, wenn Ihr Patient 1x die Woche trainieren
darf, 26 Einheiten anlegen und bei 2x die Woche 52 Einheiten.